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Schutz der Arbeitnehmer
vor Leistungs- und
Verhaltenskontrolle

Die Arbeit in Betrieb und Verwaltung wird zunehmend mit Hilfe von EDV-Systemen durchgeführt. Damit es hier auch zu positiven Entwicklungen für die Beschäftigten kommt ist Mitwirkung der Betriebsräte notwendig:

- damit die EDV ein Werkzeug für den 
  Menschen wird und nicht der Mensch ein
  Anhängsel der Technologie.
- damit die Arbeitnehmer nicht zu gläsernen
  Menschen werden – Vereinbarung von
  Regelungen zum Schutz vor Leistungs- und
  Verhaltenskontrolle.

Wir verfügen über 20jähriger Erfahrung mit entsprechender Umsetzung in Betriebsvereinbarungen und Beratung in entsprechenden Verhandlungen.

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