Schutz der Arbeitnehmer
vor Leistungs- und
Verhaltenskontrolle
Die Arbeit in Betrieb und Verwaltung wird zunehmend mit Hilfe von EDV-Systemen durchgeführt. Damit es hier auch zu positiven Entwicklungen für die Beschäftigten kommt ist Mitwirkung der Betriebsräte notwendig:
- damit die EDV ein Werkzeug für den
Menschen wird und nicht der Mensch ein
Anhängsel der
Technologie.
- damit die Arbeitnehmer nicht zu gläsernen
Menschen werden – Vereinbarung von
Regelungen zum Schutz
vor Leistungs- und
Verhaltenskontrolle.
Wir verfügen über 20jähriger Erfahrung mit
entsprechender Umsetzung in Betriebsvereinbarungen und
Beratung in entsprechenden Verhandlungen.